Die Vereinten Nationen, der Internationale Gerichtshof, die größten Menschenrechtsorganisationen der Welt, darunter Amnesty International, Human Rights Watch, palästinensische Organisationen und selbst Israels größte Menschenrechtsorganisation B’Tselem beschuldigen Israel, das Verbrechen der Apartheid zu begehen.

Was ist Apartheid?
Viele Menschen denken beim Begriff Apartheid zunächst an Südafrika. Doch der Begriff existiert auch unabhängig von dort.
Apartheid ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es wurde in der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid („Anti-Apartheidkonvention“) von 1976 und im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 definiert.
Apartheid hat per Definition drei Elemente:
1. die Absicht, ein System der Vorherrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere aufrechtzuerhalten
2. die systematische Unterdrückung einer rassischen Gruppe gegenüber einer anderen
3. eine oder mehrere unmenschliche Handlungen im Sinne der Definition, die auf breiter oder systematischer Basis gemäß dieser Politik ausgeführt werden.
Zu den genannten Beispielen unmenschlicher Taten gehören die gewaltsame Vertreibung, die Enteignung von Grundbesitz, die Schaffung von getrennten Reservaten und Ghettos und die Verweigerung des Rechts, das eigene Land zu verlassen und dorthin zurückzukehren, sowie des Rechts auf eine Staatsangehörigkeit.
Wieso wird Israel der Apartheid beschuldigt?
Zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer leben heute über 14 Millionen Menschen, davon etwa die Hälfte Juden*Jüdinnen und die andere Hälfte Palästinenser*innen.
Das gesamte Gebiet steht auf unterschiedliche Weise unter der Kontrolle Israels, dessen herrschendes System darauf fußt, die eine Hälfte der Bevölkerung zu Gunsten der anderen Hälfte zu unterdrücken.
Für Juden*Jüdinnen ist das gesamte Gebiet zusammenhängend. Mit Ausnahme des Gazastreifens und der A-Gebiete – also ca. 18% – des Westjordanlands, dürfen sie sich überall frei bewegen und genießen in allen Teilen die gleichen Rechte. Für Palästinenser*innen gilt das nicht. Das Gebiet ist für sie durch den israelischen Staat in verschiedene Zonen aufgeteilt worden. In jeder Zone genießen die dort lebenden Palästinenser*innen verschiedene Rechte, aber in keiner der Zonen haben sie die gleichen Rechte wie Jüdinnen*Juden. Ihre Bewegungsfreiheit zwischen und teilweise innerhalb der Zonen ist außerdem stark durch Israel eingeschränkt.
Die Zonen
Kerngebiet
Ostjerusalem
Westjordanland
Gaza Streifen
Im Exil
Exil
Palästinenser*innen im Exil, die oder deren Vorfahren vor 1948 auf dem heutigen israelischen Hoheitsgebiet lebten und während der Nakba von dort vertrieben wurden, verwehrt Israel sowohl die Staatsbürgerschaft, als auch Aufenthaltsrechte in allen zuvor genannten Zonen. Dabei garantieren die internationalen Menschenrechte Flüchtlingen und Exilant*innen das Recht auf Rückkehr. In den Nachbarländern sind etwa 3,3 Millionen palästinensische Flüchtlinge beim UN Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNWRA) registriert. Viele von ihnen bleiben staatenlos und leben seit Generationen in überfüllten Flüchtlingslagern unter schlechten Bedingungen.
Gleichzeitig erlaubt es das israelische Gesetz allen Juden*Jüdinnen weltweit und deren Verwandten, sich jederzeit im israelischen Hoheitsgebiet oder den Siedlungen im Westjordanland niederzulassen und die israelische Staatsbürger*innenschaft anzunehmen.